Etwa 8.700 Menschen stehen in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Die meisten von ihnen warten auf eine Spenderniere. 2021 gab es bundesweit 933 Organspenderinnen und Organspender. Das entspricht 11,2 Organspenderinnen und -spender je eine Million Einwohner. In Europa führt Spanien regelmäßig die Statistiken zur Organspende an. 2020 kamen dort auf eine Million Einwohner 37,97 Organspenderinnen und Organspender.

2021 gab es in Deutschland 933 postmortale Organspenderinnen und -spender, 20 mehr als im Vorjahr. 2017 gab es bundesweit 797 Menschen, die nach ihrem Tod Organe gespendet haben. Das war der niedrigste Stand seit 20 Jahren

Quelle: Deutsche Stiftung Organtransplantation (2022)

 

Wir sprechen Sie an!

Anders als andere Länder gilt in Deutschland die Entscheidungslösung. Organe und Gewebe dürfen nur dann nach dem Tod entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat. Liegt keine Entscheidung vor, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung gefragt. Damit unsere Patienten bei ihrer Entscheidungsfindung unterstützt werden, sprechen Sie in regelmäßigen Abständen zum Thema Organspende an, beantworten ihre Fragen und händigen Infomaterialien oder neue Organspendeausweis aus.

 

Die Regelung im Ausland

Im Ausland gelten andere gesetzliche Regelungen. Weit verbreitet sind die (erweiterte) Zustimmungslösung und die Widerspruchslösung. Verstirbt eine Person im Ausland, so greift die Regelung des jeweiligen Landes, nicht die des Heimatlandes. Deshalb ist es ratsam, sich vor einem Auslandsaufenthalt über die dort geltende Regelung zu informieren.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der offiziellen Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)